Neuer Tarifvertrag: Beschäftigungssicherung im Ruhrgebiet
Die fünf Metall-Arbeitgeberverbände im Ruhrgebiet ("arbeitgeber ruhr") und die IG Metall NRW haben Ende Dezember 2009 einen Tarifvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung abgeschlossen.
Damit wird den rund 350 tarifgebundenen M+E-Mitgliedsunternehmen von "arbeitgeber ruhr" die Möglichkeit eingeräumt, Arbeitskräfte untereinander auszutauschen oder gegenseitig auszuleihen.
Dieser Tarifvertrag der fünf regionalen Metall-Arbeitgeberverbände ist in dieser Dimension bundesweit einmalig. Wir haben damit ein verbandsgebietsübergreifendes Instrument geschaffen, um die negativen Auswirkungen der Konjunkturkrise auf die Beschäftigung in den Metall- und Elektrounternehmen im Ruhrgebiet abzumildern.
Das Prinzip des neuen Tarifvertrags ist einfach: Unternehmen mit geringer Auslastung können jetzt Unternehmen mit hoher Auslastung zeitweise ihre Fachkräfte überlassen. Dabei bleiben die arbeitsvertraglichen Rechte der überlassenen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Stammbetrieb unverändert.
Der Tarifvertrag schafft einen weiteren Baustein um Brüche in der Personalentwicklung und Entlassungen zu vermeiden. Der entsendende Arbeitgeber bietet dabei dem betroffenen Arbeitnehmer den Einsatz in einem anderen Unternehmen an. Eine Überlassung zur gemeinsamen Qualifizierung oder Weiterbildung ist aufgrund des neuen Tarifvertrags ebenfalls möglich.
Besonders wichtig für die Betroffenen: Finanziell stehen die ausgeliehenen Beschäftigten nicht wesentlich schlechter da. Die Bezahlung übernimmt nach wie vor der Stammbetrieb. Arbeitnehmer, die ein zusätzliches Leistungsentgelt bezogen haben, erhalten dies als durchschnittliche Pauschalzahlung auf Grundlage der letzten sechs Monate weiter.
Mit diesem Ergänzungstarifvertrag ebnen die Tarifpartner den Weg für einen unbürokratischen Austausch von Personal und gegenseitige Hilfestellung. Durch diese neu erschlossenen Möglichkeiten der Kooperation soll Unternehmen, die unterschiedlich stark von der Krise betroffen sind, eine sozialverträgliche Alternative zu Kurzarbeit bzw. Entlassungen einerseits und zur wirksamen Bekämpfung von Fachkräftemangel andererseits angeboten werden.
Einzigartig für NRW und - soweit ersichtlich - auch für ganz Deutschland wird damit ein die Verbandsgrenzen überschreitender Personalaustausch in der gesamten Region Ruhrgebiet, also von Wesel im Westen bis nach Unna im Osten und von Haltern im Norden bis nach Hattingen im Süden ermöglicht.
Der Tarifvertrag Arbeitnehmerüberlassung gilt ab Dezember 2009 und hat eine Laufzeit bis mindestens Ende 2010.
Bei Interesse stellt "arbeitgeber ruhr" auf Nachfrage das entsprechende Formular für Ihre Daten zur Verfügung. Bitte nutzen Sie unsere Hotline!
Kontakt
Damit wird den rund 350 tarifgebundenen M+E-Mitgliedsunternehmen von "arbeitgeber ruhr" die Möglichkeit eingeräumt, Arbeitskräfte untereinander auszutauschen oder gegenseitig auszuleihen.
Dieser Tarifvertrag der fünf regionalen Metall-Arbeitgeberverbände ist in dieser Dimension bundesweit einmalig. Wir haben damit ein verbandsgebietsübergreifendes Instrument geschaffen, um die negativen Auswirkungen der Konjunkturkrise auf die Beschäftigung in den Metall- und Elektrounternehmen im Ruhrgebiet abzumildern.
Das Prinzip des neuen Tarifvertrags ist einfach: Unternehmen mit geringer Auslastung können jetzt Unternehmen mit hoher Auslastung zeitweise ihre Fachkräfte überlassen. Dabei bleiben die arbeitsvertraglichen Rechte der überlassenen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Stammbetrieb unverändert.
Der Tarifvertrag schafft einen weiteren Baustein um Brüche in der Personalentwicklung und Entlassungen zu vermeiden. Der entsendende Arbeitgeber bietet dabei dem betroffenen Arbeitnehmer den Einsatz in einem anderen Unternehmen an. Eine Überlassung zur gemeinsamen Qualifizierung oder Weiterbildung ist aufgrund des neuen Tarifvertrags ebenfalls möglich.
Besonders wichtig für die Betroffenen: Finanziell stehen die ausgeliehenen Beschäftigten nicht wesentlich schlechter da. Die Bezahlung übernimmt nach wie vor der Stammbetrieb. Arbeitnehmer, die ein zusätzliches Leistungsentgelt bezogen haben, erhalten dies als durchschnittliche Pauschalzahlung auf Grundlage der letzten sechs Monate weiter.
Mit diesem Ergänzungstarifvertrag ebnen die Tarifpartner den Weg für einen unbürokratischen Austausch von Personal und gegenseitige Hilfestellung. Durch diese neu erschlossenen Möglichkeiten der Kooperation soll Unternehmen, die unterschiedlich stark von der Krise betroffen sind, eine sozialverträgliche Alternative zu Kurzarbeit bzw. Entlassungen einerseits und zur wirksamen Bekämpfung von Fachkräftemangel andererseits angeboten werden.
Einzigartig für NRW und - soweit ersichtlich - auch für ganz Deutschland wird damit ein die Verbandsgrenzen überschreitender Personalaustausch in der gesamten Region Ruhrgebiet, also von Wesel im Westen bis nach Unna im Osten und von Haltern im Norden bis nach Hattingen im Süden ermöglicht.
Der Tarifvertrag Arbeitnehmerüberlassung gilt ab Dezember 2009 und hat eine Laufzeit bis mindestens Ende 2010.
Bei Interesse stellt "arbeitgeber ruhr" auf Nachfrage das entsprechende Formular für Ihre Daten zur Verfügung. Bitte nutzen Sie unsere Hotline!
Kontakt










